Anfrage zur Gründungsförderung an den Hochschulen des Landes

In Sachsen-Anhalt verlassen 64% der Studierenden das Land nach dem Abschluss ihres Studiums. Damit verzeichnet Sachsen-Anhalt den höchsten Grad an Abwanderung akademisch ausgebildeter Fachkräfte in ganz Deutschland (siehe „Fachkraft 2030“-Studie).

Um diesen Investitionstransfer aus dem Land hinaus in andere Bundesländer zu minimieren, muss es eine zentrale Aufgabe unseres Landes sein, das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen für Akademiker zu erhöhen. Dazu gehört auch, das Ausgründen aus Hochschulen zu fördern und zu erleichtern.

In diesem Zusammenhang verfolgte die Landesregierung mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im Mai 2020 das Ziel, den Wissenstransfer zwischen Hochschullandschaft und Wirtschaft zu verbessern.

Daher habe ich an die Landesregierung folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung gestellt:

  1. Mit welchen finanziellen Mitteln wurden Gründungen an Hochschulen in den letzten zehn Jahren unterstützt?
    • Welche finanziellen Mittel sind dabei direkt an Gründerinnen und Gründer geflossen?
    • Welche finanziellen Mittel wurden zur allgemeinen Förderung (z. B. Ausbau der Gründer-Infrastruktur an Hochschulen) eingesetzt?

  1. Wie viele Gründerinnen und Gründer wurden an den einzelnen Hochschulen in den letzten zehn Jahren gefördert?

  1. Wie groß ist der Anteil der in den letzten zehn Jahren geförderten Gründerinnen und Gründer, die sich dauerhaft in Sachsen-Anhalt niedergelassen haben?

  1. Wie viele An-Institute oder ähnliche Ausgestaltungen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fachrichtungen) sind an den Hochschulen des Landes in den letzten zehn Jahren entstanden?

  1. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von An-Instituten und ähnlichen Ausgestaltungen und der Novellierung des Hochschulgesetzes aus dem Jahre 2020?

  1. Wie viele Beurlaubungen von Professorinnen und Professoren zur Unterstützung eines Gründungsprozesses wurden beantragt und wie viele davon wurden auch genehmigt?

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.