Allgemein

Aktuelle Debatte: Sport in all seinen Facetten fördern

Zum Thema Sport als zentralen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens habe ich im Namen der FDP-Landtagsfraktion in der vergangenen Landtagssitzung eine aktuelle Debatte beantragt.

Nirgendswo sonst engagieren sich so viele Menschen in Sachsen-Anhalt, wie in Sportvereinen und Sportverbänden. Dabei haben diese die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in besonderem Maße zu spüren bekommen. Der Sportbetrieb musste zeitweise eingestellt werden, Wettkämpfe konnten vielerorts nicht stattfinden und ein erheblicher Teil der Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer in den Vereinen sind verloren gegangen. Um zukünftig wieder sportliche Erfolge in Sachsen-Anhalt feiern zu können, wie zuletzt bspw. während den olympischen Spielen in China, müssen wir nun unsere vollste Unterstützung den Trägern zusichern.

Denn darüber hinaus ist auch unsere junge Generation ganz besonders betroffen. Reihenweise sind Sportstunden in den Bildungseinrichtungen ausgefallen, Bewegungsangebote der Kindertagesstätten waren eingeschränkt und das Schulschwimmen wurde vielerorts ausgesetzt. In Vorbeugung der gesundheitlichen Folgen und in Hinblick auf eine lebensbegleitende sportliche Betätigung wird die Nachwuchsarbeit von Sportvereinen eine wichtige Rolle spielen.

“Wir müssen Sport als notwendige, unverzichtbare, Gesundheits- und gesamtgesellschaftliche Vorsorge wertschätzen.”

– Andreas Silbersack, MdL –

Schlussendlich steht fest, dass Sport einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung von Jung und Alt leistet, gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, Integration und Inklusion unterstützt und dabei hilft, Vorurteile abzubauen. Er trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, steigert das Selbstwertgefühl, fördert und erhält die Gesundheit und verbessert die Lebensqualität im Allgemeinen.

Deshalb gilt es jetzt nach Überwindung der Covid-19-Pandemie und dem Ablauf der meisten Maßnahmen gegen Corona, unsere Kräfte zu bündeln und die Vereine bei einem „Comeback“ zu unterstützen, sodass der Breiten- und Freizeitsport sich neu entfalten kann.

Meine Rede zu dieser aktuellen Debatte können Sie sich auf der Seite des Landtages hier anschauen.

Selbstbefassungsantrag über Bürokratieabbau im Rahmen des Mittelstandsförderungsgesetzes

In der Verbändeanhörung zum Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetz wurden nachfolgende Punkte als weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau ohne konkreten Bezug zum Gesetzentwurf vorgeschlagen:

  1. Der Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Entbürokratisierung.
  1. Beschränkung der Standards auf das gesetzliche Mindestmaß.
  1. Die Einhaltung und Durchführung der One-in-One out-Regel.
  1. Schaffung der zentralen Stelle zur Hürdenvermeidung.

Das Thema der Entbürokratisierung sollte nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Mittelstandsförderung vorangetrieben werden. In Anknüpfung an diese Vorschläge angeknüpft wird das Ministerium für Wirtschaft und Landwirtschaft daher gebeten, über den Sachstand der Vorhaben sowie deren Umsetzung zu berichten.

Selbstbefassungsantrag zum Vorsitz des Landes Sachsen-Anhalt in der Europaministerkonferenz (EMK)

In dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 wird das Land Sachsen-Anhalt den Vorsitz in der EMK innehaben. Dies stellt für unser Land nicht nur eine besondere Chance dar, seine wirtschaftliche und soziale Stellung im Herzen von Europa zu verfestigen, sondern bietet darüber hinaus die Möglichkeit mit den anderen Bundesländern neue Wege zu beschreiten und gemeinsam Ziele zu erreichen.

Daher wollen wir als FDP-Fraktion eine offene Diskussion zur Definition von Aufgaben und Zielen dieses Amtes führen und Ansprüche klar herausarbeiten.

Die Landesregierung wird gebeten über die von ihr beabsichtigten Ziele und visierten Gestaltungsmöglichkeiten für dieses Amt zu berichten.

Um die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zu erreichen, sind die nachfolgenden Aufgaben von besonderer Bedeutung und bedürfen einer Konkretisierung durch Beschluss des Ausschusses:

  • Die Europäisierung der Verwaltungen der Länder ist ein zentraler Baustein, um die Apparate der Verwaltung für aktuelle und künftige europäische Aufgaben zu rüsten.
  • Transparentere und bürgernähere Gestaltung der Prozesse und der Arbeitsweise der Europäischen Union zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Union.
  • Im Rahmen der Herausforderungen der Energiewende sollte sich die EMK dafür einsetzen, dass eine schnelle und niedrigschwellige Breitenförderung durch Mittel des „NextGeneration EU“-Förderprogramms möglich wird.
  • Die Idee des neuen Europäischen Bauhauses sollte auch auf Ebene der EMK verfolgt werden, um so den europäischen Gedanken in Kunst & Kultur einerseits und Wissenschaft & Technologie andererseits einfließen zu lassen. Für Sachsen-Anhalt, insbesondere für die Stadt Dessau-Roßlau, ist dies ein historisch bedeutsames Anliegen.
  • Zur Sicherung der Zukunft gerade ländlicher Regionen sollten die Beratungseinrichtungen wie das Enterprise Europe Network oder das Netzwerk GOEUROPE! als Basis für eine interkommunale Zusammenarbeit genutzt werden.

Anfrage zur Digitalisierung zum Schutz von öffentlichen Kulturgütern

Für die aktuelle Legislaturperiode haben sich die Koalitionspartner dafür ausgesprochen, die Digitalisierung wertvoller Sammlungsbestände von Museen, Stiftungen, Bibliotheken und Archiven sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalität im Kulturbereich voranzutreiben. Dabei spielt nicht nur der niedrigschwellige Zugang zu Kulturgütern durch ein Onlineangebot eine wichtige Rolle, sondern beispielsweise auch die Sicherung und Bewahrung wichtiger Kulturschätze und deren öffentliche Wahrnehmung.

In diesem Zusammenhang hat die vergangene Landesregierung ein Konzept zur Erhaltung und Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt erarbeitet, welches mit der Förderrichtlinie „Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt“ umgesetzt wurde. Entgegen dem Konzept widmet sich die Förderung allein dem Originalerhalt von gefährdetem schriftlichen Kulturgut und führt gem. Punkt 2.2 keine förderfähigen Maßnahmen in Verbindung mit der Digitalisierung an.

Daher habe ich an die Landesregierung folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung gestellt:

  1. Hat die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Kenntnis über
    • den Gesamtbestand aller öffentlichen Kulturgüter in Sachsen-Anhalt,
    • den Bestand von bereits digitalisierten und gesicherten öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt,
    • den Bestand von gefährdeten und zu sichernden öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt?

  1. Wenn ja, wie wurden die Bestände nach 1.a., 1.b. und 1.c. erhoben?

  1. Wenn nein, ist eine erneute Erhebung nach 1.a., 1.b. und 1.c. geplant?

  1. Auf welche Höhe beläuft sich der aktuelle finanzielle Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen von öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt? Bitte schlüsseln Sie die Gesamtsumme an Erhaltungsmaßnahmen von öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt auf.

  1. Wie hoch ist die Summe, die durch die oben genannte Förderrichtlinie veranschlagt wurde? In welcher Höhe wurden Fördermittel nach der Förderrichtlinie abgerufen? Bitte schlüsseln Sie die abgerufenen Fördermittel nach Jahren, Trägern und Maßnahmen auf.

  1. Ist eine Erweiterung der oben genannten Förderrichtlinie um Maßnahmen geplant, die sich gleichlautend dem Koalitionsvertrag der Digitalisierung von öffentlichen Kulturgütern widmen und somit auch zum Erhalt des öffentlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt beitragen?

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.

Anfrage zur Gründungsförderung an den Hochschulen des Landes

In Sachsen-Anhalt verlassen 64% der Studierenden das Land nach dem Abschluss ihres Studiums. Damit verzeichnet Sachsen-Anhalt den höchsten Grad an Abwanderung akademisch ausgebildeter Fachkräfte in ganz Deutschland (siehe „Fachkraft 2030“-Studie).

Um diesen Investitionstransfer aus dem Land hinaus in andere Bundesländer zu minimieren, muss es eine zentrale Aufgabe unseres Landes sein, das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen für Akademiker zu erhöhen. Dazu gehört auch, das Ausgründen aus Hochschulen zu fördern und zu erleichtern.

In diesem Zusammenhang verfolgte die Landesregierung mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im Mai 2020 das Ziel, den Wissenstransfer zwischen Hochschullandschaft und Wirtschaft zu verbessern.

Daher habe ich an die Landesregierung folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung gestellt:

  1. Mit welchen finanziellen Mitteln wurden Gründungen an Hochschulen in den letzten zehn Jahren unterstützt?
    • Welche finanziellen Mittel sind dabei direkt an Gründerinnen und Gründer geflossen?
    • Welche finanziellen Mittel wurden zur allgemeinen Förderung (z. B. Ausbau der Gründer-Infrastruktur an Hochschulen) eingesetzt?

  1. Wie viele Gründerinnen und Gründer wurden an den einzelnen Hochschulen in den letzten zehn Jahren gefördert?

  1. Wie groß ist der Anteil der in den letzten zehn Jahren geförderten Gründerinnen und Gründer, die sich dauerhaft in Sachsen-Anhalt niedergelassen haben?

  1. Wie viele An-Institute oder ähnliche Ausgestaltungen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fachrichtungen) sind an den Hochschulen des Landes in den letzten zehn Jahren entstanden?

  1. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von An-Instituten und ähnlichen Ausgestaltungen und der Novellierung des Hochschulgesetzes aus dem Jahre 2020?

  1. Wie viele Beurlaubungen von Professorinnen und Professoren zur Unterstützung eines Gründungsprozesses wurden beantragt und wie viele davon wurden auch genehmigt?

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.