Für die aktuelle Legislaturperiode haben sich die Koalitionspartner dafür ausgesprochen, die Digitalisierung wertvoller Sammlungsbestände von Museen, Stiftungen, Bibliotheken und Archiven sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalität im Kulturbereich voranzutreiben. Dabei spielt nicht nur der niedrigschwellige Zugang zu Kulturgütern durch ein Onlineangebot eine wichtige Rolle, sondern beispielsweise auch die Sicherung und Bewahrung wichtiger Kulturschätze und deren öffentliche Wahrnehmung.
In diesem Zusammenhang hat die vergangene Landesregierung ein Konzept zur Erhaltung und Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt erarbeitet, welches mit der Förderrichtlinie „Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt“ umgesetzt wurde. Entgegen dem Konzept widmet sich die Förderung allein dem Originalerhalt von gefährdetem schriftlichen Kulturgut und führt gem. Punkt 2.2 keine förderfähigen Maßnahmen in Verbindung mit der Digitalisierung an.
Daher habe ich an die Landesregierung folgende Fragen zur schriftlichen Beantwortung gestellt:
- Hat die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Kenntnis über
- den Gesamtbestand aller öffentlichen Kulturgüter in Sachsen-Anhalt,
- den Bestand von bereits digitalisierten und gesicherten öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt,
- den Bestand von gefährdeten und zu sichernden öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt?
- Wenn ja, wie wurden die Bestände nach 1.a., 1.b. und 1.c. erhoben?
- Wenn nein, ist eine erneute Erhebung nach 1.a., 1.b. und 1.c. geplant?
- Auf welche Höhe beläuft sich der aktuelle finanzielle Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen von öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt? Bitte schlüsseln Sie die Gesamtsumme an Erhaltungsmaßnahmen von öffentlichen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt auf.
- Wie hoch ist die Summe, die durch die oben genannte Förderrichtlinie veranschlagt wurde? In welcher Höhe wurden Fördermittel nach der Förderrichtlinie abgerufen? Bitte schlüsseln Sie die abgerufenen Fördermittel nach Jahren, Trägern und Maßnahmen auf.
- Ist eine Erweiterung der oben genannten Förderrichtlinie um Maßnahmen geplant, die sich gleichlautend dem Koalitionsvertrag der Digitalisierung von öffentlichen Kulturgütern widmen und somit auch zum Erhalt des öffentlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt beitragen?
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.