Endlich sind sie da, die lang ersehnten Energiehilfen für Sportvereine!
Diese wurden von unserer Landesregierung im ersten Jahresquartal zur Eindämmung der Folgen steigender Energiekosten beschlossen. Sportvereine sollen dadurch weiterhin gestärkt und unterstützt werden.
Anspruch auf die finanzielle Entlastung haben die Vereine, deren Energiekosten nach dem 01. März 2022 um mindestens 25% im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurden.
Wichtig ist, dass die Vereine den Zuschuss bis zum 31. August 2023 beantragen.
Alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren und weitere Details, sind auf der offiziellen Seite des Landessportbundes Sachsen-Anhalt zu finden.